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Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht

Wurde Ihnen als Arbeitnehmer gekündigt und und Sie wollen die Kündigung nicht akzeptieren oder zumindest eine Abfindung erhalten? Sie brauchen rechtliche Beratung zu den Themen Abmahnung, Urlaub, Krankheit oder Überstunden?

Als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher benötigen Sie rechtliche Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Personalentscheidungen? Sie haben Fragen zum Tarifvertragsrecht, Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Salzmann berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich in allen Anliegen des Arbeitsrechts.

Die Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf den räumlichen Bereich des Arbeitsgerichts Heilbronn (Kammer Crailsheim), sondern Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Salzmann ist auch an allen anderen Arbeitsgerichten – bis hin zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt – für Sie tätig.

Er kann einschätzen, welche Maßnahmen in Ihrem Einzelfall rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind und setzt Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick und Verhandlungsstärke in der außergerichtlichen Interessenvertretung oder bei Gericht durch.

Kündigung und Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung kann den Betroffenen aus ganz unterschiedlichen Gründen erreichen. Man unterscheidet zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. An deren Wirksamkeit sind unterschiedliche Anforderungen zu stellen. Zum Teil sind Betriebsvereinbarungen und branchenspezifische Tarifverträge zu berücksichtigen. Daher verwundert es nicht, dass eine Vielzahl an Kündigungen fehlerhaft ist und gegen geltendes Recht verstößt. Will der Betroffene die Kündigung nicht akzeptieren, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Kündigungsschreibens gegen diese gerichtlich vorgehen. Ein Versäumnis dieser Drei-Wochen-Frist hat zur Konsequenz, dass die Kündigung wirksam wird – egal ob sie rechtmäßig ist oder nicht.

Abmahnung

Abmahnungen sind der Kündigung meist zeitlich vorgelagert. Die Abmahnung kann der erste Schritt zur Kündigung sein. In der Personalakte vermerkt, entfaltet die Abmahnung negative Folgen in der Zukunft. Sie werden sicherlich von Beförderungen ausgeschlossen und von Gehaltserhöhungen ausgenommen. Daher kann es Sinn machen, eine Rücknahme und Entfernung im Wege der Klage durchzusetzen.

Abfindung

Die Abfindung wird häufig im Zusammenhang mit dem Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage oder einem Aufhebungsvertrag angeboten. Dadurch sollen langwierige Gerichtsprozesse vermieden und personelle Planungssicherheit im Unternehmen frühzeitig hergestellt werden. Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar, weshalb es durchaus Sinn macht, diesbezüglich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen. Durch Klage können meist höhere Abfindungen erzielt werden.