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Familienrecht

Anwalt für Familienrecht

Sie oder Ihr Partner möchten die Trennung oder Ehescheidung? Wollen Sie um die Elterliche Sorge für Ihre Kinder kämpfen? Sie benötigen rechtliche Beratung in Sachen Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt sowie Vermögensauseinandersetzungen oder möchten einen Ehevertrag abschließen?

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht Tobias Jani und Ernst-Rudolf Beathalter beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Anliegen des Familienrechts und Eherechts.

Aufgrund langjähriger Erfahrung können sie einschätzen, welche Maßnahmen in Ihrem Einzelfall rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind und setzen Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick und Verhandlungsstärke in der außergerichtlichen Interessenvertretung oder bei Gericht durch.

Fachanwälte für Familienrecht in Öhringen, Schwäbisch Hall & Rosenberg

Das Familienrecht ist ein sensibles Rechtsgebiet. Sie benötigen fachlichen Rat bei der Erstellung eines Ehevertrages, oder im Falle einer Scheidung bei der Verhandlung einer Scheidungsfolgenvereinbarung? Auch wenn bereits vorab vieles geregelt wurde, kommen am Ende einer Beziehung im Hinblick auf die Regelung des getrennten Lebens viele Fragen auf: Was passiert mit dem gemeinsamen Heim und sonstigen Gütern? Wie wird die Kindererziehung geregelt? Was ist mit Unterhaltszahlungen, sei es für Kinder und/oder den Ehegatten? Wer kommt für was auf? Mit Know-how, viel Erfahrung und Feingefühl beraten und begleiten wir Sie in dieser oft einschneidenden und schwierigen Zeit der Veränderung.

Trennung und Scheidung sowie Vermögensauseinandersetzungen nach Scheidung

Die Scheidung wird durch Beschluss vom Familiengericht ausgesprochen. Da der Scheidungsantrag nur von einem Anwalt gestellt werden kann, braucht zumindest derjenige Ehegatte zwingend einen Anwalt, der den Scheidungsantrag wünscht. In der Trennungsphase können die Ehepartner jedoch darüber entscheiden, wie sie die Folgen der Trennung und Scheidung gestalten wollen. Die meisten Ehen werden einvernehmlich geschieden. Bei der einvernehmlichen Scheidung verständigen sich die Ehegatten im Gegensatz zur streitigen Scheidung in einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung über eine tragfähige Lösung für beide Seiten. Dies sind häufig Fragestellungen mit hohem Konfliktpotential wie: Zugewinnausgleich, elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht der gemeinsamen minderjährigen Kinder sowie Unterhalt und Versorgungsausgleich.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Den Eltern steht die elterliche Sorge über Angelegenheiten, die für das minderjährige Kind von erheblicher Bedeutung sind (z. B. über Umzug an einen anderen Wohnort, Schulwechsel, Operationen, Religion etc.), gemeinsam zu. Daran ändert sich auch nach der Scheidung nichts, solange von keinem Elternteil ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt wird oder wenn aufgrund von Gefahr für das Kindeswohl eine Sorgeregelung erforderlich ist. Das Kind hat einen Anspruch auf Umgang mit demjenigen Elternteil, bei dem es nicht wohnt.

Unterhaltsrecht

An eine Trennung und Scheidung schließen sich unmittelbar existenziell bedeutsame Fragen des Unterhaltsrechts an. Die Grundlage gemeinsamer Lebensführung wird entzogen. Daher steht dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten in der Regel ein Unterhaltsanspruch zu. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Unterhalt besteht, bestimmt sich hauptsächlich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Auch kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das minderjährige Kind befindet, in eigenem Namen Kinderunterhalt gegen den anderen Ehegatten geltend machen.

Der Versorgungsausgleich bestimmt den Ausgleich von Anwartschaften auf Altersvorsorge zwischen Ehegatten nach der Scheidung. Altersvorsorgen werden grundsätzlich je zur Hälfte geteilt.