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Handels- und Gesellschaftsrecht

Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Sie sind Geschäftsführer, Selbstständiger oder Fachabteilungsleiter eines mittelständischen oder großen Unternehmens und suchen Rat rund um alle juristischen Belange Ihres Unternehmens? Wollen Sie eine Gesellschaft, OHG, GmbH, AG, KG oder GbR gründen? Benötigen Sie Beratung in Sachen persönliche Haftung von Geschäftsführung und/oder Vorstand?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Tobias Vels sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Frank Gerhard beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Anliegen des Handelsrechts und des Gesellschaftsrechts.

Aufgrund langjähriger Erfahrung im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht wie auch aufgrund ihrer Tätigkeiten als Lehrbeauftragte der Hochschule Heilbronn können sie einschätzen, welche Maßnahmen in Ihrem Einzelfall rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind und setzen Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick und Verhandlungsstärke in der außergerichtlichen Interessenvertretung oder bei Gericht durch.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Entscheidungsfindung, sei es bei der Gesellschaftsgründung, bei gesellschaftsrechtliche Konzeptionen oder wenn Sie betriebswirtschaftliche Beratung benötigen.

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Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei begleitet Gesellschaften jeglicher Rechtsform von der Gründung bis zur Liquidation bzw. Insolvenz. Eine immer größere Rolle spielt dabei die Haftung – nicht nur der Gesellschaft, sondern auch der für die Gesellschaft handelnden Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) und der Gesellschafter.

Das Gesellschaftsrecht umfasst von der Gründung über die Wahl der Gesellschaftsform bis hin zum späteren Unternehmensverkauf und Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern alle Belange eines Unternehmens, ob OHG, GmbH, AG, KG oder GbR. Ziel unserer Beratung ist es, frühzeitig Probleme zu erkennen oder bereits entstandene Probleme durch ein unternehmerisch sinnvolles Vorgehen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu lösen. Hierbei legen wir Wert darauf, Ihnen nicht nur im Krisenfall, sondern regelmäßig beratend zur Seite zu stehen. Wir bieten daher Beratungslösungen an, die auf Ihren individuellen Bedarf und das entsprechende Budget angepasst sind.

Handelsrecht

Das Handelsrecht wird häufig als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Heute wird es jedoch nicht nur bei Kaufleuten angewendet, sondern auch im Handwerk und der Industrie. Im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, modifiziert es vor allem die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Gegenstand unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung sind dabei regelmäßig Fälle des kaufmännischen Bestätigungsschreibens, der Verletzung der Rügeobliegenheit sowie Rechtsfragen rund um die Anwendung von Handelsbräuchen.

Auch Nebengebiete wie das Handelsregisterrecht, die kaufmännische Buchführungspflicht, das Marken- und Wettbewerbsrecht, das Privatversicherungs-, Bank- und Börsenrecht, das Aktienrecht und viele weitere Gebiete sind Gegenstand unserer täglichen Beratung.

Regelmäßig werden Kollegen unserer Kanzlei auch im Bereich des Vertriebsrechts konsultiert. Abhängig von der Struktur des Vertriebs werden dadurch Fragen des Vertragshändlerrechts und der Handelsvertretung virulent. Wir helfen Ihnen dabei, Buchauszüge geltend zu machen, Ihren Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch zu ermitteln oder nachvertragliche Wettbewerbsverbote durchzusetzen.