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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Anwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Als Vermieter benötigen Sie rechtliche Beratung zur Gestaltung und zum Abschluss von Mietverträgen? Sie streben einen Räumungsprozess gegen einen Mieter mit erheblichen Mietrückständen an? Oder brauchen Sie rechtliche Beratung zum Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)?

Als Mieter wollen Sie wegen eines Mangels die Miete mindern, wissen aber nicht, ob Sie dazu berechtigt sind? Sie haben den Verdacht, dass Ihre Betriebskostenabrechnung fehlerhaft ist? Benötigen Sie rechtliche Beratung in Sachen Mieterhöhung, Dauer und Kündigung von Mietverträgen?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rainer Baumann aus Öhringen berät und vertritt Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer sowie Verwalter gerichtlich und außergerichtlich in allen Anliegen des Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts (WEG-Recht).

Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) kann Rechtsanwalt Rainer Baumann aus Öhringen einschätzen, welche Maßnahmen in Ihrem Einzelfall rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind und setzt Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick und Verhandlungsstärke in der außergerichtlichen Interessenvertretung oder bei Gericht durch.

Mietrecht über Wohnraum

Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besonders ausgestaltet. Insbesondere beim Wohnungsmietraum ist der Mieter umfassend geschützt. Darunter fallen Ansprüche auf Mietminderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz bei einem Mangel der Mietsache wie Schimmel oder Lärm. Darüber hinaus lohnt es sich, Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen und Kündigungen überprüfen zu lassen, da diese häufig fehlerhaft sind. Oft sind schon die Mietverträge fehlerhaft, weil Mietvertragsbedingungen ungültig sind. Ein Grund für diese Fehleranfälligkeit: Viele Vermieter nutzen kostenlos verfügbare Formulare aus dem Internet, die jedoch meist nicht auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind.

Aber auch als Vermieter haben Sie es nicht leicht: Zahlt der Mieter den Mietzins unregelmäßig, nicht in voller Höhe oder überhaupt nicht, hat der Vermieter die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Dies hilft ihm aber dann nicht mehr weiter wenn der Mieter trotz Kündigung nicht freiwillig auszieht. Selbst vor die Tür setzen darf er den Mieter nicht. Hier kann nur noch die Erhebung der Räumungsklage Abhilfe schaffen.

Wohnungseigentumsrecht WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsrecht im WoEigG oder WEG regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks das sogenannte Wohnungseigentum, das Teileigentum und das Gemeinschaftseigentum. Ersteres ist das Eigentum an einzelnen Gebäuden oder Wohnungen, das Teileigentum besteht aus nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen und letzteres ist Eigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück. Das WEG-Recht befindet sich im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft auf der einen Seite und der WEG-Verwaltung (insbesondere Hausverwaltungen) auf der anderen Seite.

Typische Rechtsfragen des Wohnungseigentumsrechts sind: Begründung des Wohnungseigentums, Rechte und Pflichten zwischen WEG-Eigentümer und Verwalter, Verwaltung von Gemeinschaftseigentum, Streitigkeiten bei der Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Durchführbarkeit und Notwendigkeit von Instandhaltung und Instandsetzungen, sowie die Anfechtung fehlerhafter WEG-Beschlüsse