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Verwaltungsrecht

Anwalt für Verwaltungsrecht

Sie wollen gegen den Bescheid einer Behörde vorgehen? Egal ob Ihnen eine Bauerlaubnis, die Ausübung eines Gewerbes oder eine Aufenthaltsgenehmigung versagt wurde, immer handelt es sich um Angelegenheiten des Verwaltungsrechts.

Rechtsanwältin Anke Weiß und Rechtsanwältin Anne-Marie Kiesler beraten und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Anliegen des Verwaltungsrechts.

Aufgrund seiner Erfahrung im Verwaltungsrecht kann er einschätzen, welche Maßnahmen in Ihrem Einzelfall rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind und setzt Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick und Verhandlungsstärke in der außergerichtlichen Interessenvertretung oder bei Gericht durch.

Verwaltungsrecht

Ansprüche gegenüber der Verwaltung auf Handeln, Unterlassen oder Folgenbeseitigung

Das Verwaltungsrecht regelt – anders als das Zivilrecht – alle Konflikte zwischen Behörden (staatlichen Organen) und Bürgern auf der einen, und die Beziehungen zwischen den Behörden untereinander auf der anderen Seite. Gegenüber Ihnen, dem Bürger, wird die Behörde am häufigsten durch Erlass von Verwaltungsakten tätig. Diese können Sie begünstigen oder aber belasten. Darüber hinaus wird die Behörde auch durch den Erlass von Rechtsvorschriften und öffentlich-rechtlichen Verträgen aktiv.

Das Verwaltungsrecht bzw. das Handeln der öffentlichen Verwaltung prägt das Leben eines jeden Bürgers in den unterschiedlichsten Bereichen. Egal ob Ihnen eine Bauerlaubnis erteilt oder versagt, die Ausübung eines Gewerbes oder das Betreiben einer Gaststätte untersagt oder erlaubt wurde oder Ihr Pkw abgeschleppt wurde, immer handelt es sich um verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Darüber hinaus können Träger von Hoheitsgewalt wie Behörden auch Abgaben durch Verordnungen festlegen. Hierzu zählen insbesondere Erschließungsbeiträge oder Kommunalabgaben wie Steuern und Gebühren.

Wenn Sie sich gegen ein Vorgehen der öffentlichen Hand zur Wehr setzten möchten, ein Handeln oder eine Leistung gegen einen Dritten oder zu Ihren Gunsten erreichen wollen, so müssen eine Vielzahl von Verfahrensregeln und Prozessregeln beachtet werden. Im Wege der Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Leistungsklage oder im Widerspruchsverfahren können Sie sich gegen die behördlichen Verwaltungsmaßnahmen wehren. In dringenden Fällen kann auch vorläufiger Rechtsschutz im Eilverfahren erwirkt werden.

Öffentliches Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht

Eine Baugenehmigung ist nur zu erteilen, wenn das Bauvorhaben sowohl bauplanungsrechtlich als auch bauordnungsrechtlich zulässig ist und alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Das Bauordnungsrecht befasst sich materiell mit den baulich-technischen Anforderungen an ein Bauvorhaben und dient hauptsächlich der Gefahrenabwehr und dem geregelten Miteinander. Neben den sicherheitstechnischen Grundsätzen werden im formellen Bauordnungsrecht die ordnungsrechtlichen Verfahren geregelt und die Verfahrensbeteiligten genannt.

Grundsätze des materiellen Bauordnungsrechts sind: Grenzabstand, Brandschutz, Wärmeschutz, Standsicherheit, äußere Gestaltung und Beschaffenheit von Baumaterialien.

Das sogenannte formelle Bauordnungsrecht regelt hingegen das Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung bzw. Baubewilligung ist die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, dass Sie so bauen können wie beantragt und von einem Architekten oder Ingenieur in den Bauvorlagen beschrieben. Die Baugenehmigung enthält die behördliche Feststellung, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Sowohl im Rahmen der Antragstellung als auch im Rahmen der kompletten Baubegleitung können Rechtsanwältin Anke Weiß und Rechtsanwältin Anne-Marie Kiesler ihre Erfahrung in den Verhandlungen mit den Genehmigungsbehörden für die Mandanten einsetzen.

Teil der öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind neben den Regelungen des Bauordnungsrechts auch solche des Bauplanungsrechts. In der Hauptsache sind dies der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich, ist eine Begründung, d. h. eine Erläuterung, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und die Festsetzungen erläutert werden müssen.

Solche Bauleitpläne werden in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt und können an Fehlern leiden, die sich nachteilig auf Sie als Bürger auswirken. Das Institut der Normenkontrollklage stellt ein wirksames Rechtsmittel zur Überprüfung solcher als Satzung beschlossener Bauleitpläne dar.

Gerne stehen wir Ihnen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, da eine frühzeitige Einschaltung des Interessenvertreters Ihre Erfolgsaussichten maßgeblich beeinflusst.