Rechtsanwalt Michael Knaus
Michael Knaus wurde 1955 in Schwäbisch Hall geboren und wuchs in Michelfeld bei Schwäbisch Hall auf. Nach dem Abitur am Gymnasium bei St. Michael in Schwäbisch Hall und dem Wehrdienst absolvierte er das Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Im Anschluss an das Erste juristische Staatsexamen folgte das Rechtsreferendariat am Landgericht Ellwangen, bei den Amtsgerichten Crailsheim und dem Landratsamt Schwäbisch Hall.
Michael Knaus war knapp 40 Jahre in der öffentlichen Verwaltung bei dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, den Regierungspräsidien Freiburg und Leipzig, dem Staatsministerium Baden-Württemberg sowie als Landesgeschäftsführer des Badischen Roten Kreuzes in Freiburg tätig.
Vor seiner Pensionierung im Jahr 2020 wurde er ab 2001 zum ständigen allgemeinen Vertreter des Landrats im Neckar-Odenwald Kreis und ab 2008 in der gleichen Funktion im Landkreis Schwäbisch Hall vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg berufen. Seit Oktober 2021 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das gesamte öffentliche Verwaltungsrecht, insbesondere Umwelt- aber auch Bau- und Kommunalrecht. Als Vorsitzender eines Prüfungsausschusses für das Fahrlehrwesen gehört das Verkehrsrecht und das Führerscheinwesen zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten.