Unternehmensnachfolge

Nahaufnahme zweier Hände beim Unterschreiben eines Dokuments – eine Hand hält einen Stift, die andere trägt einen Siegelring

Verlässlich.
Verhandlungsstark.

Zwei Personen unterschiedlichen Alters betrachten gemeinsam ein Dokument

Anwälte für Unternehmensnachfolge

Die Planung Ihrer Unternehmensnachfolge ist ein entscheidender Schritt, um die Kontinuität und den Erfolg Ihres Lebenswerks weiterzuführen. Bei RBB & Partner verstehen wir die Komplexität und die emotionale Bedeutung, die dieser Prozess mit sich bringt. Unsere erfahrenen Anwälte bieten an unseren Standorten in Öhringen, Schwäbisch Hall und Rosenberg spezialisierte Beratung, um Ihre Wünsche und die Bedürfnisse Ihres Unternehmens in Einklang zu bringen.

Die richtige Gestaltung eines Testaments, eines Erbvertrages oder die Entscheidung, ein Erbe auszuschlagen, sind wesentliche Elemente, die eine sorgfältige Überlegung erfordern. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der juristischen Ausarbeitung, sondern auch bei der strategischen Planung, um sicherzustellen, dass Ihre unternehmerischen und persönlichen Ziele erreicht werden.

Darüber hinaus erkennen wir die Bedeutung der persönlichen Vorsorge an. Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuerverfügungen sind unerlässlich, um Ihre Wünsche bezüglich Ihrer Gesundheitsfürsorge und Ihres Vermögens im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit zu sichern. Wir helfen Ihnen, diese wichtigen Dokumente präzise zu gestalten, damit Sie und Ihre Angehörigen geschützt sind. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation zu verstehen und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um eine nahtlose und sichere Übertragung Ihres Unternehmens und Ihres Vermögens zu gewährleisten.

Zwei Personen im Gespräch und Austausch von Dokumenten

Beratungsschwerpunkte

Was mit dem Vermögen nach dem Tod geschieht, regelt das Erbrecht. Viele verlassen sich darauf, dass der Gesetzgeber schon alles in ihrem Sinne geregelt hat. Nicht selten führt der ungeregelte Erbfall jedoch zum Streit unter den Familienangehörigen. Daher ist es sinnvoll, die Vermögensnachfolge durch Testament, Erbvertrag oder vorweggenommene Erbfolge beizeiten nach persönlichen Wünschen, Bedürfnissen, Wertvorstellungen und steuerlich optimiert zu gestalten.

Die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Testamenten sind vielfältig und bieten für Ehepaare insbesondere das sogenannte Berliner Testament. Zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Alleinstehenden und Geschiedenen ist hinsichtlich der unterschiedlichen Anforderungen an die Testamentsgestaltung zu differenzieren.

Im Vergleich zum Testament hat der Erbvertrag eine stärkere wechselseitige Bindungswirkung für Erblasser und Erben. Dabei sind vor allem der Grad der Beteiligung sowie die Rolle des Erben bei der Gestaltung der Erbfolge durch Erbvertrag herauszuheben. Inhaltliche Änderungen können nur gemeinsam vorgenommen werden.

Durch die vorweggenommene Erbfolge lässt sich eine Generationennachfolge am besten regeln, um das Vermögen – meist Grundbesitz oder ein Unternehmen – als Ganzes zu erhalten. Neben diesem Hauptgrund ist ein weiteres Motiv der vorweggenommenen Erbfolge die Vermeidung von Schenkungs- oder Erbschaftssteuern sowie insbesondere als „Gegenleistung“ von den Erben Leistungen für die Versorgung im Krankheits- und Pflegefall oder Einräumung von Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente usw. zu erhalten. Nicht zuletzt werden so spätere Auseinandersetzungen in der Erbengemeinschaft erleichtert.

Hat der Erblasser keine Regelung durch Testament oder Erbvertrag getroffen, wird das Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge unter den Erben aufgeteilt. Die gesetzliche Erbfolge bestimmt sich nach dem Grad der Verwandtschaft.

Falls der Erblasser von mehreren Erben beerbt wird – dies ist der häufigere Fall – kommt es automatisch zu einer Erbengemeinschaft. Es handelt sich bei der Erbengemeinschaft um eine Gesamthandgemeinschaft, d. h. ein Miterbe kann nicht alleine über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen verfügen. Daher ist das Ziel von Erbengemeinschaften häufig, den Nachlass durch ihre Auseinandersetzung zu verteilen und dadurch die Erbengemeinschaft zu beenden.

Der oder die Erben erhalten das Vermögen als Ganzes, das heißt alle bestehenden Verträge aber auch sämtliche Schulden. Die Frage, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden sollte, muss im Einzelfall überprüft werden. Die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen besteht innerhalb einer Frist von sechs Wochen.

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  • Testament und Erbvertrag
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
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  • Betreuerverfügung
  • Beratung zur Erbschaftssteuer
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