Bank- und Kapitalmarktrecht

Person im weißen Hemd sitzt mit gefalteten Händen am Schreibtisch, neben einem geöffneten Notizbuch und einem geschlossenen Buch

Verlässlich.
Verhandlungsstark.

Person in Businesskleidung hält eine Kreditkarte vor einem Laptop, fotografiert durch eine Fensterscheibe

Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Seit mehr als zwanzig Jahren ist das Bank- und Kapitalmarktrecht aufgrund von EU-Verbraucherschutzrichtlinien und durchlaufenen Wirtschaftskrisen laufend Gegenstand von Gesetzgebungsmaßnahmen und damit einhergehender Rechtsprechung, insbesondere in den Bereichen des Kreditvertragsrechts, Recht der Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Grundschuld etc.), Zahlungsverkehrsrecht und Anlegerschutzrecht.

Unsere Rechtsanwälte beraten sowohl Banken als auch Bankkunden außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Fragen dieser sehr vielfältigen Rechtsmaterie an den Standorten Öhringen, Schwäbisch Hall und Rosenberg.

Mann nutzt einen Geldautomaten, um Bargeld abzuheben

Beratungsschwerpunkte

Beabsichtigen Sie als Bankkunde ein Darlehen aufgrund einer rechtsfehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen oder sind Sie als Kreditinstitut gegebenenfalls unberechtigterweise einem solchen Widerruf ausgesetzt? Droht Ihnen als Bankkunde eine Sicherheitenverwertung seitens Ihres Kreditinstituts wegen einer akuten, finanziellen Schieflage Ihrer Darlehensverträge? Benötigen Sie als Kreditinstitut im umgekehrten Fall effektive Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rückzahlungsansprüche mit gleichzeitiger Sicherheitenverwertung?

Wir sind diesbezüglich gerne Ihr Ansprechpartner.

Haben Sie als Kreditinstitut oder als Bankkunde wechselseitige rechtliche Probleme im Bereich der Kontoführung (z. B. bei Kontoverfügungen im Todesfall des Kontoinhabers)? Haben Sie als Bankkunde möglicherweise einen Schaden aufgrund eines unberechtigten Zugriffs seitens dritter Personen auf Ihr Konto durch so genannte Phishing-Aktionen erlitten?

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Haben Sie als Privatperson eine Anlage über ein Kreditinstitut oder einen privaten Vermögensberater getätigt, die Sie nach einer nicht anleger- und objektgerechten Beratung sowie nicht eingetretener Gewinnversprechen rückgängig machen wollen? Sehen Sie sich als Kreditinstitut unberechtigt solchen Ansprüchen ausgesetzt?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir prüfen Ihre Forderung oder Abwehransprüche.

  • Darlehensvertrag
  • Anlegerschutzrecht
  • Widerrufsbelehrung
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Kreditkündigung
  • Bausparvertrag

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