Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Seit mehr als zwanzig Jahren ist das Bank- und Kapitalmarktrecht aufgrund von EU-Verbraucherschutzrichtlinien und durchlaufenen Wirtschaftskrisen laufend Gegenstand von Gesetzgebungsmaßnahmen und damit einhergehender Rechtsprechung, insbesondere in den Bereichen des Kreditvertragsrechts, Recht der Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Grundschuld etc.), Zahlungsverkehrsrecht und Anlegerschutzrecht.
Unsere Rechtsanwälte beraten sowohl Banken als auch Bankkunden außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Fragen dieser sehr vielfältigen Rechtsmaterie an den Standorten Öhringen, Schwäbisch Hall und Rosenberg.